Die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) – Das müssen Sie wissen
Die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)
Die erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, bekannt als BImSchV, legt spezifische Anforderungen und Fristen für kleine bis mittelgroße Feuerungsanlagen wie Kamine, Kachelöfen, Kaminöfen und Pelletöfen fest. Diese beinhalten strengere Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid sowie Mindestanforderungen an den Wirkungsgrad der Feuerstätten.
Anforderungen und Fristen der BImSchV
Die erste Stufe der BImSchV trat am 22. März 2010 in Kraft und galt für Feuerstätten, die zwischen diesem Datum und dem 31. Dezember 2014 installiert wurden. Die zweite Stufe, die seit dem 1. Januar 2015 gilt, betrifft Feuerstätten, die nach diesem Datum in Betrieb genommen wurden. Diese Feuerstätten müssen einen Wirkungsgrad zwischen 70 und 90 Prozent erreichen und die Emissionsgrenzwerte von 1,25 g/m³ für Kohlenmonoxid und 0,04 g/m³ für Feinstaub einhalten.
HARK unterstützt die Anforderungen der Bundes-Immissionsschutzverordnung voll und ganz, da unsere Feuerstätten bereits seit Jahren auf optimale Leistungs- und Emissionswerte ausgelegt sind. Wir sehen die Verordnung als Bestätigung unserer Bemühungen, den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern.