GEG und BImSchV verständlich erklärt – kein Kaminverbot ab 2025
Was bedeuten das GEG und die BImSchV für Kamine und Öfen?
Holzfeuerungsanlagen wie Kamine und Öfen bleiben auch ab 2025 erlaubt und sind weiterhin eine hervorragende Wahl. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht sie als wichtigen Bestandteil des Energiemixes aus erneuerbaren Quellen vor. Gleichzeitig regelt die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) die Emissionsgrenzwerte.
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